AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Micro-Metakit GmbH

 

1. Allgemeines
Diese folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der Firma Micro-Metakit GmbH, auch in laufenden und zukünftigen Geschäftsverbindungen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Abweichende Vereinbarungen, mündliche Abmachungen oder Sonderregelungen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt oder von uns bestätigt worden sind.

2. Lieferfristen, Versand und Abnahme
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich und begründen keine Rechtspflicht zur zeitgerechten Lieferung. Wird die von der Firma Micro-Metakit GmbH geschuldete Leistung durch Umstände verzögert, die sie nicht zu vertreten hat – insbesondere, weil sie außerhalb ihres Machtbereiches liegen (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Brand oder andere Betriebsstörungen) – so verlängert sich eine etwa vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil schadenersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.
Bei Lieferung frei Haus gelten diese als erfüllt, sobald sie an der Erzeugerstätte oder dem Lager, dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt übergeben worden sind.
Frachtfrei bedeutet, dass die Firma Micro-Metakit GmbH die Kosten für den Transport übernimmt, jedoch nicht das mit demselben verbundene Transportrisiko. Der Versand erfolgt ab Lieferort auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn der Firma Micro-Metakit GmbH die Ware mit einem eigenen Fahrzeug zum Versand bringt.
Kann die Lieferung infolge von Umständen, die die Firma Micro-Metakit GmbH nicht zu vertreten hat, nicht zu dem vertraglich vereinbarten Termin versandt werden, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem diesen die Anzeige der Versandbereitschaft zugegangen ist. Die durch die Verzögerung entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Firma Micro-Metakit GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung ist als ein in sich geschlossenes Geschäft anzusehen.

3. Angebot und Preis, Fälligkeit und Zahlung
Die Preise verstehen sich – gekennzeichnet durch das jeweilige Währungszeichen in Euro.
Jegliche Art von Preisänderungen sind zu jeder Zeit der Firma Micro-Metakit vorbehalten.
Die Zahlung hat, falls nichts anderes vereinbart ist, in bar, mittels Abbuchung durch EC-Karte, mittels Abbuchung durch Kreditkarte oder durch Überweisung auf die Konten der Firma Micro-Metakit GmbH zu erfolgen. Das Recht der Aufrechnung zur Zurückbehaltung, Wandlung oder Minderung steht dem Besteller nicht zu, es sei denn, dass die Firma Micro-Metakit GmbH die Gegenforderung anerkannt hat oder sie rechtskräftig festgestellt ist.
Bei Zielüberschreitungen der Zahlung sind unter Vorbehalt weiter gehender Zinsansprüche und Provisionen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz fällig.
Mit Erreichen des Zahlungszieles kommt der Besteller ohne vorherige Mahnung in Verzug. Mit dem Eintritt des Verzugs werden sämtliche gegen den Besteller bestehende Zahlungsansprüche – auch gestundete – sofort zur Zahlung fällig.
Grundsätzlich liefert die Firma Micro-Metakit nur gegen Vorauskasse. Hiervon kann nur durch eine spezielle Vereinbarung zwischen dem Besteller und der Firma Micro-Metakit abgewichen werden. Existiert eine solche Vereinbarung und treten beim Besteller Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder wird die Kreditunwürdigkeit nachträglich bekannt, so kann die Firma Micro-Metakit GmbH auch entgegen anders lautender Vereinbarungen gegen Nachnahme liefern, vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Vorauszahlung in bar verlangen. Lehnt der Besteller die Vorauszahlung oder Nachnahme ab, so braucht der Firma Micro-Metakit GmbH nicht zu liefern. Für den Nachweis der Ereignisse ist die Auskunft einer angesehenen Auskunftsfirma oder Bank anzusehen, ohne dass Vorlage der Auskunft vom Besteller gefordert werden kann.

4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreis und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderung und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum der Firma Micro-Metakit GmbH, bei Scheckzahlungen bis zur unwiderruflichen Einlösung.
Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung hebt den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Firma Micro-Metakit GmbH zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach schriftlicher Mahnung und Ankündigung berechtigt und der Auftragnehmer / Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Wird Vorbehaltsware vom Besteller verarbeitet, so erfolgt die Be- bzw. Verarbeitung für den Lieferer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum der Firma Micro-Metakit GmbH. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Besteller gehörenden Waren erwirbt der Firma Micro-Metakit GmbH Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung.
Im Fall der Verbindung, Vermischung oder Vermengung gelten die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Miteigentumsanteile. Der Besteller, der in diesem Fall die Sache unentgeltlich zu verwahren hat, überträgt die sich jeweils ergebenden Miteigentumsanteile auf den Lieferer.
Im Fall der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller an die Firma Micro-Metakit GmbH die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an den Lieferer ab, der diese Abtretung annimmt.
Wenn die weiter veräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum der Firma Micro-Metakit GmbH steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteilswert der Firma Micro-Metakit GmbH am Miteigentum entspricht.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung oder zur Verwendung nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne vorstehender Vorschriften auf den Lieferer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Besteller nicht berechtigt.
Auf Verlangen der Firma Micro-Metakit GmbH hat der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen, wozu die Firma Micro-Metakit GmbH auch selbst ermächtigt ist.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Besteller den Lieferer unverzüglich unter Übergabe für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei einem Scheckprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheit die Forderungen der Firma Micro-Metakit GmbH um mehr als 20 %, so ist die Firma Micro-Metakit GmbH insoweit zur Rückübertragung bzw. zur Freigabe nach ihrer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen der Firma Micro-Metakit GmbH aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Besteller über.
Kostenvoranschläge bleiben im Eigentum der Firma Micro-Metakit GmbH und dürfen ohne ihre Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt oder dritten Personen zugängig gemacht werden.
Sie sind im Fall der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

5. Mängelhaftung, Mängelhaftungsausschluss
Erkennbare Mängel müssen unter deren genauen Bezeichnung unverzüglich nach Empfang schriftlich gegenüber dem Lieferer gerügt werden. Gleiches gilt für versteckte Mängel nach Entdeckung.
Die Firma Micro-Metakit GmbH haftet für anerkannte Mängel mit keinem höheren Wert als dem anteiligen Rechnungsbetrag, der dem bemängelten Lieferungsanteil entspricht. Die Haftungseinschränkung gilt auch für den Fall, dass eine andere Ware – als die bedungene – geliefert wird.
Wenn der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes eines Kaufmanns gehört oder mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichem Sondervermögen abgeschlossen wurde, können Mängel nur innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Leistung geltend gemacht werden.
Für Lieferungen und Leistungen, die wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise erfolgen können, hat die Firma Micro-Metakit GmbH gegenüber dem Besteller nicht aufzukommen.
Werden Mängelrügen von der Firma Micro-Metakit GmbH als berechtigt anerkannt oder gerichtlich als begründet festgestellt, so hat sie die Wahl, dem Besteller gegen Rückgabe des beanstandeten Teils der Ware einen Ersatz zu liefern. Hierbei bestimmen sich die Lieferfristen nach den Produktionsmöglichkeiten und sind unverbindlich.
Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Besteller einen entsprechenden Preisnachlass oder nach seiner Wahl Teilrückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Einbehaltung der Vergütung, Abzüge, Aufrechnung oder Rücksendung sind ohne vorherige gegenseitige Verständigung – soweit sie nicht als berechtigt anerkannt oder gerichtlich begründet festgestellt sind – nicht statthaft.
Unwesentliche zumutbare Abweichungen in der Beschaffenheit der gelieferten Ware, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung der Beschaffenheit der Ware ausdrücklich vereinbart worden ist.
Soweit im Zusammenhang mit der Lieferung Beratungen oder technische Empfehlungen erfolgt sind, sind diese unverbindlich oder bedingen weder einen Gewährleistungs- noch einen Haftungsausschluss.
Hat der Besteller die Lieferung bereits selbst bearbeitet bzw. verarbeitet, so erlischen alle Gewährleistungsrechte aus der Lieferung.
Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, Vertragsstrafen oder entgangener Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

6. Rechtswahl, Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich der Betriebssitz der Firma Micro-Metakit GmbH.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren nicht die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen.
Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.
Die im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallenden personenbezogenen Daten werden bei uns gespeichert

Micro-Metakit GmbH

Schirmgasse 265
D 84028 Landshut

Fritz Passberger

Handelsregister: HRB 2098 / HR Landshut

Telefon: 00(49) 871/43457

Telefax: 00(49) 871/45922

eMail: shop@micro-metakit.de

www: www.micro-metakit.de

Umsatzsteuer-ID: DE 128957391

Steuer-Nr: 132/132/40026


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