AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Micro-Metakit GmbH
1. Allgemeines
Diese folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller
Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der Firma
Micro-Metakit GmbH, auch in laufenden und zukünftigen Geschäftsverbindungen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese
Bedingungen als angenommen.
Abweichende Vereinbarungen, mündliche Abmachungen oder Sonderregelungen sind
nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt oder von uns
bestätigt worden sind.
2. Lieferfristen, Versand und Abnahme
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich und begründen keine
Rechtspflicht zur zeitgerechten Lieferung. Wird die von der Firma
Micro-Metakit GmbH geschuldete Leistung durch Umstände verzögert, die sie
nicht zu vertreten hat – insbesondere, weil sie außerhalb ihres
Machtbereiches liegen (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Brand oder andere
Betriebsstörungen) – so verlängert sich eine etwa vereinbarte Lieferfrist um
die Dauer der Verzögerung.
Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil
schadenersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.
Bei Lieferung frei Haus gelten diese als erfüllt, sobald sie an der
Erzeugerstätte oder dem Lager, dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt übergeben
worden sind.
Frachtfrei bedeutet, dass die Firma Micro-Metakit GmbH die Kosten für den
Transport übernimmt, jedoch nicht das mit demselben verbundene
Transportrisiko. Der Versand erfolgt ab Lieferort auf Gefahr des Bestellers.
Dies gilt auch, wenn der Firma Micro-Metakit GmbH die Ware mit einem eigenen
Fahrzeug zum Versand bringt.
Kann die Lieferung infolge von Umständen, die die Firma Micro-Metakit GmbH
nicht zu vertreten hat, nicht zu dem vertraglich vereinbarten Termin
versandt werden, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Besteller über,
in dem diesen die Anzeige der Versandbereitschaft zugegangen ist. Die durch
die Verzögerung entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Firma Micro-Metakit GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Jede
Teillieferung ist als ein in sich geschlossenes Geschäft anzusehen.
3. Angebot und Preis, Fälligkeit und Zahlung
Die Preise verstehen sich – gekennzeichnet durch das jeweilige
Währungszeichen in Euro.
Jegliche Art von Preisänderungen sind zu jeder Zeit der Firma Micro-Metakit
vorbehalten.
Die Zahlung hat, falls nichts anderes vereinbart ist, in bar, mittels
Abbuchung durch EC-Karte, mittels Abbuchung durch Kreditkarte oder durch
Überweisung auf die Konten der Firma Micro-Metakit GmbH zu erfolgen. Das
Recht der Aufrechnung zur Zurückbehaltung, Wandlung oder Minderung steht dem
Besteller nicht zu, es sei denn, dass die Firma Micro-Metakit GmbH die
Gegenforderung anerkannt hat oder sie rechtskräftig festgestellt ist.
Bei Zielüberschreitungen der Zahlung sind unter Vorbehalt weiter gehender
Zinsansprüche und Provisionen Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Bundesbankdiskontsatz fällig.
Mit Erreichen des Zahlungszieles kommt der Besteller ohne vorherige Mahnung
in Verzug. Mit dem Eintritt des Verzugs werden sämtliche gegen den Besteller
bestehende Zahlungsansprüche – auch gestundete – sofort zur Zahlung fällig.
Grundsätzlich liefert die Firma Micro-Metakit nur gegen Vorauskasse. Hiervon
kann nur durch eine spezielle Vereinbarung zwischen dem Besteller und der
Firma Micro-Metakit abgewichen werden. Existiert eine solche Vereinbarung
und treten beim Besteller Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit
zweifelhaft erscheinen lassen oder wird die Kreditunwürdigkeit nachträglich
bekannt, so kann die Firma Micro-Metakit GmbH auch entgegen anders lautender
Vereinbarungen gegen Nachnahme liefern, vom Vertrag zurücktreten oder
sofortige Vorauszahlung in bar verlangen. Lehnt der Besteller die
Vorauszahlung oder Nachnahme ab, so braucht der Firma Micro-Metakit GmbH
nicht zu liefern. Für den Nachweis der Ereignisse ist die Auskunft einer
angesehenen Auskunftsfirma oder Bank anzusehen, ohne dass Vorlage der
Auskunft vom Besteller gefordert werden kann.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreis und
Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderung und der im
Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als
Vorbehaltsware Eigentum der Firma Micro-Metakit GmbH, bei Scheckzahlungen
bis zur unwiderruflichen Einlösung.
Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die
Saldoziehung und deren Anerkennung hebt den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die Firma Micro-Metakit GmbH zur
Rücknahme der Vorbehaltsware nach schriftlicher Mahnung und Ankündigung
berechtigt und der Auftragnehmer / Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Wird Vorbehaltsware vom Besteller verarbeitet, so erfolgt die Be- bzw.
Verarbeitung für den Lieferer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird.
Die neue Sache wird Eigentum der Firma Micro-Metakit GmbH. Bei Verarbeitung
zusammen mit nicht dem Besteller gehörenden Waren erwirbt der Firma
Micro-Metakit GmbH Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung.
Im Fall der Verbindung, Vermischung oder Vermengung gelten die gesetzlichen
Regelungen hinsichtlich der Miteigentumsanteile. Der Besteller, der in
diesem Fall die Sache unentgeltlich zu verwahren hat, überträgt die sich
jeweils ergebenden Miteigentumsanteile auf den Lieferer.
Im Fall der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller an die Firma
Micro-Metakit GmbH die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in
Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem
Rest an den Lieferer ab, der diese Abtretung annimmt.
Wenn die weiter veräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum der Firma
Micro-Metakit GmbH steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf
den Betrag, der dem Anteilswert der Firma Micro-Metakit GmbH am Miteigentum
entspricht.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung oder zur Verwendung nur im üblichen
ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und
ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne vorstehender Vorschriften auf den
Lieferer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der
Besteller nicht berechtigt.
Auf Verlangen der Firma Micro-Metakit GmbH hat der Besteller die Schuldner
der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen,
wozu die Firma Micro-Metakit GmbH auch selbst ermächtigt ist.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die
abgetretenen Forderungen hat der Besteller den Lieferer unverzüglich unter
Übergabe für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt
das Recht zur Weiterveräußerung zur Verwendung oder zum Einbau der
Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen
Forderungen. Bei einem Scheckprotest erlischt die Einzugsermächtigung
ebenfalls.
Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheit die Forderungen der Firma
Micro-Metakit GmbH um mehr als 20 %, so ist die Firma Micro-Metakit GmbH
insoweit zur Rückübertragung bzw. zur Freigabe nach ihrer Wahl verpflichtet.
Mit Tilgung aller Forderungen der Firma Micro-Metakit GmbH aus der
Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die
abgetretenen Forderungen an den Besteller über.
Kostenvoranschläge bleiben im Eigentum der Firma Micro-Metakit GmbH und
dürfen ohne ihre Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt oder dritten
Personen zugängig gemacht werden.
Sie sind im Fall der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich
zurückzugeben.
5. Mängelhaftung, Mängelhaftungsausschluss
Erkennbare Mängel müssen unter deren genauen Bezeichnung unverzüglich nach
Empfang schriftlich gegenüber dem Lieferer gerügt werden. Gleiches gilt für
versteckte Mängel nach Entdeckung.
Die Firma Micro-Metakit GmbH haftet für anerkannte Mängel mit keinem höheren
Wert als dem anteiligen Rechnungsbetrag, der dem bemängelten
Lieferungsanteil entspricht. Die Haftungseinschränkung gilt auch für den
Fall, dass eine andere Ware – als die bedungene – geliefert wird.
Wenn der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes eines Kaufmanns gehört
oder mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem
öffentlich rechtlichem Sondervermögen abgeschlossen wurde, können Mängel nur
innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Leistung geltend gemacht werden.
Für Lieferungen und Leistungen, die wegen höherer Gewalt nicht oder nur
teilweise erfolgen können, hat die Firma Micro-Metakit GmbH gegenüber dem
Besteller nicht aufzukommen.
Werden Mängelrügen von der Firma Micro-Metakit GmbH als berechtigt anerkannt
oder gerichtlich als begründet festgestellt, so hat sie die Wahl, dem
Besteller gegen Rückgabe des beanstandeten Teils der Ware einen Ersatz zu
liefern. Hierbei bestimmen sich die Lieferfristen nach den
Produktionsmöglichkeiten und sind unverbindlich.
Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder
wird sie verweigert, so kann der Besteller einen entsprechenden
Preisnachlass oder nach seiner Wahl Teilrückgängigmachung des Vertrages
verlangen.
Einbehaltung der Vergütung, Abzüge, Aufrechnung oder Rücksendung sind ohne
vorherige gegenseitige Verständigung – soweit sie nicht als berechtigt
anerkannt oder gerichtlich begründet festgestellt sind – nicht statthaft.
Unwesentliche zumutbare Abweichungen in der Beschaffenheit der gelieferten
Ware, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu
Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung der Beschaffenheit der Ware
ausdrücklich vereinbart worden ist.
Soweit im Zusammenhang mit der Lieferung Beratungen oder technische
Empfehlungen erfolgt sind, sind diese unverbindlich oder bedingen weder
einen Gewährleistungs- noch einen Haftungsausschluss.
Hat der Besteller die Lieferung bereits selbst bearbeitet bzw. verarbeitet,
so erlischen alle Gewährleistungsrechte aus der Lieferung.
Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz,
Vertragsstrafen oder entgangener Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nicht
zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
6. Rechtswahl, Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig –
ausschließlich der Betriebssitz der Firma Micro-Metakit GmbH.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen berühren nicht die Gültigkeit der sonstigen
Bestimmungen.
Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.
Die im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallenden personenbezogenen
Daten werden bei uns gespeichert
Micro-Metakit GmbH
Schirmgasse 265
D 84028 Landshut
Fritz Passberger
Handelsregister: HRB 2098 / HR Landshut
Telefon: 00(49) 871/43457
Telefax: 00(49) 871/45922
eMail: shop@micro-metakit.de
www: www.micro-metakit.de
Umsatzsteuer-ID: DE 128957391
Steuer-Nr: 132/132/40026
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